Wir halten Sie stets über aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung auf dem Laufenden und zeigen Ihnen den aktuellen Stand für das Jahr 2025.
Seit dem Jahr 2020 hat sich die Einführung des Vaterschaftsurlaubs nicht geändert. Da die Entschädigung für diese zwei Wochen über die Erwerbsersatzordnung EO erfolgt, ist dieser Sozialversicherungsbeitrag bei 0.50%. Die Höhe der AHV-/IV-/EO-Abzüge bleibt mit 10.6% des Bruttolohnes unverändert.
Aufgrund der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung wird die AHV-/IV-Minimalrente für Einzelpersonen bei CHF 1'260 pro Monat vergütet. Die Maximalrente für eine Einzelperson beträgt CHF 2'520 pro Monat, und CHF 3'675 für ein Ehepaar.
Ab welchem Lohn muss ich Beiträge für die berufliche Vorsorge zahlen? Das regelt die BVG-Eintrittsschwelle 2025, auch Mindestjahreslohn genannt. Die BVG-Versicherungspflicht beginnt für 2025 ab einem AHV-Jahreslohn von CHF 22'680. Der Koordinationsabzug liegt bei CHF 26'460. Der maximal versicherte Lohn beträgt CHF 90'720.
Für Versicherte mit Pensionskasse gilt der Maximalbetrag von CHF 7'258. Für Selbstständige ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag auch weiter höchstens 20% des Nettoeinkommens, oder maximal CHF 36'288.
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