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Was Ausländer in der Schweiz über die Steuern wissen müssen

Aktualisiert am 11.04.2025

Die Schweiz ist eines der reichsten Länder der Welt – 15.7 % der erwachsenen Bevölkerung sind Millionäre, womit wir im globalen Vergleich mit deutlichem Vorsprung an der Spitze liegen. Dadurch ist das Land schon lange ein attraktives Ziel für Expats. Ausländer, die den Umzug in die Schweiz planen, müssen über folgende Steuerpflichten informiert sein:

Progressive Einkommenssteuer der Kantone

Bei der Einkommenssteuer gibt es je nach Wohnsitz deutliche Unterschiede - denn neben der Steuer des Bundes bestimmt jeder Kanton und Gemeinde eine eigene Steuerpolitik:

  • Genf und Waadt zählen zu den Kantonen mit hohen Einkommenssteuern. Spitzenverdiener zahlen hier teils über 40 %.
  • Zug, Schwyz und Nidwalden gelten hingegen als steuerlich attraktiv für Vermögende und Unternehmen.
  • Die meisten Kantone haben eine progressive Steuer, d. h. der Steuersatz steigt mit dem Einkommen.
  • Obwalden und Uri haben eine flachere Progression, aber keine echte Flat-Rate-Steuer mehr, da die Modelle seit 2020 an die Bundesvorgaben angepasst wurden.

Die Lage spielt eine grosse Rolle bei der Einschätzung der Steuerlast. Wer sich in der Schweiz niederlassen will, profitiert von einer Expertenberatung, um die Abgaben im Steuer- und Versicherungswesen zu vergleichen und zu mindern. Zürcher Treuhand GmbH und Simplecare.ch AG betreuen Neuzuzüger umfassend und erfolgsorientiert – kontaktieren Sie uns noch heute.

Höhe der Vermögenssteuer in der Schweiz

Was viele Neuzuzüger überrascht: In der Schweiz erheben Kanton und Gemeinde eine jährliche Vermögenssteuer.

  • Besteuert wird das Nettovermögen: Vermögenswerte abzüglich Schulden (z. B. Hypotheken).
  • Der durchschnittliche Steuersatz über alle Kantone hinweg für ein Vermögen von CHF 1 Million liegt bei ca. 0.32%, was zu einer Steuerschuld von CHF 3'200 führt.
  • Die Freibeträge sind kantonal geregelt – z. B. im Kanton Zürich: CHF 80'000 für Alleinstehende, CHF 160'000 für Ehepaare.

Was zählt zum Vermögen?

  • Bankguthaben, Bargeld und Edelmetalle
  • Sämtliche Wertschriften wie Aktien und Unternehmensbeteiligungen - mehr Informationen zur Firmengründung als Ausländer
  • Besonders wertvolle Kunstgegenstände
  • Transportmittel wie Autos, Motorräder und Boote
  • Immobilien innerhalb der Schweiz
  • Ausländische Immobilien (und deren Einkünfte) werden mitgezählt, erhöhen aber schlussendlich nur den prozentualen Steuersatz, und nicht das vollständige Vermögen/Einkommen an sich.

Es wird keine Abgabe auf die Gewinne in Schweizer Casinos erhoben (bei Lotterien und Sportwetten erst ab CHF 1 Million). Diese Gewinne erhöhen aber das eigene Vermögen und wirken sich daher indirekt auf die Vermögenssteuer aus.

Erbschaftssteuer für Ausländer

Die Erbschaftssteuer fällt in der Schweiz sehr unterschiedlich aus, da sie kantonal geregelt ist. Der Verwandtschaftsgrad ist dabei ausschlaggebend.

  • Kinder sind in fast allen Kantonen von der Steuer befreit.
  • Nichtverwandte Erben müssen in gewissen Kantonen mit Sätzen von 30-50% rechnen.
  • Schwyz und Obwalden erheben als einzige gar keine Erbschaftssteuer.
  • Bei Erbschaften aus dem Ausland gilt in der Regel das Steuerrecht des Herkunftslands – es gibt kein einheitliches Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften.

Schenkungssteuer

Wer ein beachtliches Geschenk erhält, muss unter Umständen die Schenkungssteuer zahlen. Wie bei der Erbschaft sind auch für Schenkungen der Verwandtschaftsgrad und örtlicher Freibetrag entscheidend für die Höhe der Steuer.

Die Höhe der Steuersätze von Erbschaft und Schenkung ist in den meisten Kantonen gleich. Deswegen umgeht man durch eine Schenkung vor dem Tod nicht automatisch Steuern. Schenkungen, die über die Jahre hinweg aufgeteilt und gestaffelt werden, können jedoch je nach Kanton die Steuerlast reduzieren.

  • Bei beweglichem Gut wie Bargeld, Wertschriften oder Autos gilt der Steuersatz vom Kanton des Schenkers. Theoretisch könnte ein Schenker in einen günstigeren Kanton umziehen, um die Steuerschuld zu senken.
  • Immobilien werden über den Kanton besteuert, in dem sie liegen.
  • Schenkungen sind in Schwyz, Obwalden und Luzern (unter Bedingungen) steuerfrei.
  • In Luzern können Schenkungen bis fünf Jahre vor dem Tod rückwirkend als Erbschaft behandelt werden.
  • Die Pflicht, eine Schenkung dem Steueramt zu melden, liegt beim Beschenkten.
  • Bei einer Schenkung vom Ausland gelten meistens die Steuerregeln des jeweiligen Landes.

Grundsätzlich ist ein professioneller Treuhänder zu empfehlen, wenn es um eine besonders wertvolle Schenkung geht. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass ein Geschenk nicht zur Last fällt, kontaktieren Sie noch heute Zürcher Treuhand GmbH für eine persönliche Beratung.

Erwerb und Besteuerung von Wohneigentum als Ausländer

Folgende Bedingungen gelten, wenn Ausländer planen, in der Schweiz eine Immobilie zu erwerben:

  • EU/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen ohne Bewilligung Wohneigentum erwerben.
  • Drittstaatsangehörige mit Ausweis B dürfen eine selbst bewohnte Immobilie kaufen, benötigen aber für Zweit- oder Ferienwohnungen eine kantonale Bewilligung.
  • Gewerbeimmobilien sind vom Gesetz meist ausgenommen, sofern sie nicht dem Immobilienhandel dienen.

Wer in der Schweiz Wohneigentum besitzt, wird mit dem Eigenmietwert konfrontiert. Dies ist ein fiktiver Mietwert, der als Einkommen versteuert werden muss, basiert auf Lage und Immobilienwert. Dies gilt für jedes Wohneigentum im Besitz, auch wenn der Eigentümer es selbst bewohnt. Dafür können allerdings auch Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden.

Weitere mögliche Abgaben:

  • Liegenschaftssteuer (nur in einigen Kantonen)
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Handänderungssteuer (beim Kauf/Verkauf von Immobilien)

Quellensteuer für Ausländer

Die sogenannte Quellensteuer betrifft:

  • Alle Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Grenzgänger und unter anderem Kunstschaffende, sowie Sportler

Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die Steuerbehörden. Ab einem gewissen Bruttojahreseinkommen (z. B. CHF 120’000 im Kanton Zürich) oder bei zusätzlichen Einkünften ist eine ordentliche Nachbesteuerung (Nachträgliche ordentliche Veranlagung, NOV) erforderlich.

Pauschalbesteuerung für vermögende Ausländer

Wer in die Schweiz zieht, ohne hier zu arbeiten, und über ein beträchtliches Vermögen verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Pauschalbesteuerung profitieren.

  • Grundlage der Besteuerung ist der Lebensaufwand in der Schweiz (nicht das tatsächliche Einkommen/Vermögen).
  • In den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Appenzell Ausserrhoden ist die Pauschalsteuer nicht zulässig.
  • Wird meist vor dem Zuzug auf individueller Basis mit den Steuerbehörden abgeklärt.
  • Der Status der Pauschalsteuer wird oft nur für ein paar Jahre erteilt.

Besteuerung von Aktien & Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler

  • Gewinne aus dem Handel mit Aktien und Kryptowährungen sind in der Schweiz für Privatpersonen in der Regel steuerfrei (bzw. tragen nur zur Vermögenssteuer bei).
  • Dividenden, Zinsen und Obligationserträge gelten als Einkommen und sind steuerpflichtig.
  • Wird jemand als gewerbsmässiger Händler eingestuft, müssen auch Kursgewinne versteuert werden – Verluste sind dafür abzugsfähig.

Die Steuerbehörden verteilen den Status vom gewerbsmässigem Wertschriftenhändler nur äusserst selten an einzelne Personen. Wenn gewisse Kriterien vom Volumen, Handelsfrequenz und Finanzierung erfüllt sind, führt das Steueramt bei besonders erfolgreichen Händlern unter Umständen eine genauere Prüfung durch. In der Praxis müssen sich die allermeisten Privatanleger nie um diesen Status Sorgen machen.

Säule 3a: Altersvorsorge mit Steuervorteilen

Wer sein frei verfügbares Einkommen für die Zukunftsplanung einsetzen möchte, sollte auch die Einzahlung in die Säule 3a nicht vergessen. Diese private Altersvorsorge ermöglicht jährliche Steuerabzüge bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag (CHF 7'258 für das Jahr 2025). Beim Erreichen des Pensionsalters wird das Guthaben aus der Säule 3a zu einem ermässigten Satz besteuert.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer individuellen Steuersituation in der Schweiz haben, empfehlen wir eine persönliche Beratung durch die Zürcher Treuhand GmbH. Wir begleiten Sie kompetent durch alle steuerlichen und finanziellen Herausforderungen – vom Zuzug bis zur Nachlassregelung.

Oliver Diggelmann
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Oliver Diggelmann

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