Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist bei neuen Gründungen die beliebteste Firmenform der Schweiz. Sie bietet zahlreiche Vorteile und kann von Einzelpersonen wie auch von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Zürcher Treuhand beantwortet die häufigsten Fragen zur GmbH und unterstützt Sie tatkräftig bei der Firmengründung.
Für die offizielle Gründung einer GmbH sind CHF 20‘000 als Mindeststammkapital nötig. Dieses Kapital wird bei einer Bank hinterlegt, die darauf eine Kapitalbestätigung ausstellt. Bargeld ist nicht zwingend für die Gründung nötig – das Stammkapital kann auch aus Sachanlagen wie Fahrzeugen oder Maschinen bestehen.
Nach der Gründung steht das Kapital der Firma frei zur Verfügung – es wird also nicht „blockiert“, sondern kann für normale Geschäftstätigkeiten verwendet werden. Das Stammkapital dient primär dazu, eine Basis der Haftung zu etablieren.
Der Eintrag erfolgt beim Handelsregisteramt des entsprechenden Kantons, in dem die GmbH ihren Sitz hat. Auf den Eintrag ins Handelsregister folgt die obligatorische Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, wodurch die Beiträge für die erste und zweite Säule geregelt werden.
Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist die Namenswahl der GmbH grösstenteils frei. Trotzdem müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Jede GmbH ist verpflichtet, eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen und jährlich einen Abschluss (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) zu erstellen. Sollte der Umsatz unter CHF 100’000 im Jahr liegen, genügt in der Regel eine einfache Einnahme/Ausgabenrechnung.
Grundsätzlich muss die Buchführung so sauber gehalten werden, dass sie für Dritte nachvollziehbar ist. Zürcher Treuhand unterstützt Sie gerne bei der Führung der Buchhaltung, inklusive Jahresabschluss.
Die Gesellschafterversammlung (GV) ist das höchste Organ einer GmbH in der Schweiz und besteht aus den Gesellschaftern (Inhabern der GmbH-Anteile). In der Versammlung, die mindestens einmal pro Jahr stattfinden muss, werden kritische Entscheidungen des Unternehmens getroffen, zum Beispiel:
Die Revision einer GmbH ist eine Prüfung des Jahresabschlusses durch eine externe Revisionsstelle. Die jährliche Revision ist für eine GmbH obligatorisch, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Grossfirmen in der Schweiz müssen durch die vollständige, „ordentliche“ Revision geprüft werden. Für kleinere GmbHs, die gewisse Kriterien nicht überschreiten (derzeit CHF 40 Millionen Bilanzsumme, 80 Millionen Umsatz oder 250 Vollzeitstellen), genügt in der Regel eine eingeschränkte Revision.
Wenn das Unternehmen nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat und alle Gesellschafter damit einverstanden sind, kann auch auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden. Diese Vereinbarung wird als Opting-Out bezeichnet.
Grundsätzlich zahlt die GmbH die Gewinnsteuer, der Eigentümer die Einkommenssteuer. Jeder Geschäftsaufwand verringert in der Buchhaltung den Gewinn, und damit die Gewinnsteuer. Der Lohn des Eigentümers zählt als Aufwand (genau wie Miete, Bürobedarf und Abschreibungen), und da Unternehmer im Rahmen des Möglichen selbst bestimmen, wie viel Lohn und/oder Dividenden sie erhalten, haben sie starken Einfluss auf die Höhe der Gewinnsteuer.
Dazu fallen noch zahlreiche weitere Abgaben beim Unternehmen an, wie die Kapitalsteuer, in gewissen Kantonen auch eine Kirchensteuer, sowie CO2-Abzüge. Grundsätzlich ist ein Unternehmen ab einem Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr mehrwertsteuerpflichtig, es sei denn, es fällt unter eine gesetzlich definierte Ausnahme (z. B. gemeinnützige Organisationen oder gewisse Leistungen im Gesundheitswesen).
Wenn Sie Hilfe in der Steuerverwaltung Ihrer GmbH benötigen, kontaktieren Sie uns noch heute. Zürcher Treuhand steht Unternehmern in umfassender, persönlicher Beratung zur Seite.
Eine GmbH haftet für ihre Schulden grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das persönliche Risiko für die Gesellschafter ist also deutlich geringer.
Ausnahmen: Bei einer persönlichen Bürgschaft oder bei rechtswidrigem Verhalten der Gesellschafter bzw. Geschäftsführung kann es zu einer Durchgriffshaftung kommen (z.B. in klaren Betrugsfällen oder Vermögensvermischung).
Ja, das ist möglich. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber dem unter Umständen zustimmen muss (Konkurrenzverbot, Vertraulichkeit etc.). Eine GmbH bedarf der ordnungsgemässen Buchführung und Steuererklärung – dies muss auch nebenberuflich korrekt erledigt werden.
In der Schweiz kann eine GmbH seit 2008 auch nur mit einer Person gegründet werden. Diese Person ist gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Haftungsbeschränkung gilt trotzdem.
Grundsätzlich ja: Die Umwandlung geschieht durch die Anpassung des Handelsregistereintrags und ist besonders interessant, wenn das Unternehmen wächst und man die Haftung beschränken möchte.
Absolut notwendig für die Gründung der GmbH sind die Kosten des Handelsregistereintrags (mindestens CHF 420) und die notarielle Beurkundung (ebenfalls mehrere Hundert Franken). Das Startkapital von CHF 20’000 muss bei der Bank hinterlegt werden, steht danach aber dem Geschäftsbetrieb zur Verfügung.
Die echten Kosten in der Gründungsphase entstehen durch den Aufwand und die Zeit, die die Gesellschafter verlieren. Auch hier kann ein professioneller Treuhänder die Papierarbeit der Firmengründung übernehmen.
Ja – grundsätzlich kann jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz eine GmbH gründen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. EU-/EFTA-Bürger haben es einfacher als Personen aus Drittstaaten, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Eine Gründung ohne eigenen Wohnsitz ist möglich, sofern mindestens eine Person mit Schweizer Wohnsitz und Einzelzeichnungsberechtigung oder Kollektivzeichnungsberechtigung zu zweit ins Handelsregister eingetragen wird.
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