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Was sind die Vor- und Nachteile der Firmengründung in Zürich?

Aktualisiert am 04.04.2025

Sie möchten ein Unternehmen in Zürich gründen oder dort eine Firmenniederlassung einrichten? Zürcher Treuhand ist für Sie da. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt und klären auf, was die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Gründung in der grössten Schweizer Metropole sind. Diese Liste fokussiert sich primär auf die Umgebung der Stadt Zürich, einige Punkte sind aber auch für den ganzen Kanton relevant.

Vorteile der Firmengründung in Zürich:

  • Lage: Zürich gilt als Wirtschaftsmotor der Deutschschweiz und als internationaler Verkehrsknotenpunkt. Die Stadt zählt über 440'000 Einwohner und zieht täglich mehr als 200’000 Pendler an. Ihre zentrale Lage in Europa und die Nähe zur deutschen Grenze machen sie zu einem attraktiven Standort für internationale Unternehmen. Der Flughafen Zürich bietet zahlreiche Direktverbindungen weltweit.
  • Kundenpotenzial: Als führendes Finanz- und Dienstleistungszentrum beherbergt Zürich viele zahlungskräftige Kunden – ideal für Anbieter hochwertiger Produkte oder Dienstleistungen. Auch B2B-Unternehmen profitieren vom konzentrierten Netzwerk zahlreicher nationaler und internationaler Firmen.
  • Innovation: Zürich ist ein bedeutender Standort für Forschung und Technologie, nicht zuletzt dank der ETH Zürich und weiterer Hochschulen. Die Stadt zieht Start-ups und Investoren besonders in Branchen wie Fintech, Medtech, Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit an.

Um diese Vorteile zu nutzen, unterstützt Zürcher Treuhand Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gründung, Standortwahl und rechtlichen Strukturierung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche und langjährige Beratung in den Bereichen Firmengründung, Buchhaltung und Steuern.

Nachteile der Firmengründung in Zürich:

  • Mietkosten: Die Gewerbemieten in Zürich gehören zu den höchsten der Schweiz. Für ein zentrales Büro mit Platz für etwa zehn Mitarbeitende muss mit monatlichen Kosten von CHF 5'000 bis 8'000 gerechnet werden.
  • Allgemeine Betriebskosten: Zürich ist eine der teuersten Städte weltweit. Die Kosten für Materialien, Strom und Dienstleistungen fallen oft teurer aus als in anderen Regionen der Schweiz. Eine sauber geführte Buchhaltung ist essenziell, um den Überblick zu bewahren und Notsituationen vorzubeugen.
  • Steuern: Die kombinierte Gewinnsteuerbelastung (Bund, Kanton, Gemeinde) für Unternehmen im Kanton Zürich lag bis 2023 bei rund 19.6%. Mit der vom Kantonsrat beschlossenen Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes von 7 % auf 6 % wurde die Steuerbelastung ab 2024 auf etwa 18.2% gesenkt – abhängig von der jeweiligen Gemeinde. Damit liegt Zürich weiterhin über dem Schweizer Durchschnitt, vor allem im Vergleich zu kantonalen „Steueroasen“ wie Zug (~11.8 %).
  • Konkurrenz um Talente: Zürich zieht viele qualifizierte Fachkräfte an, gleichzeitig ist der Wettbewerb um diese hoch. Unternehmen müssen zunehmend mit attraktiven Arbeitsbedingungen, Fringe Benefits und flexiblen Arbeitsmodellen um Mitarbeitende werben.

Fazit: Die Herausforderungen sind real, aber mit professioneller Unterstützung können sie effizient gemeistert werden. Finden Sie heraus, was ein tatkräftiger Treuhänder für Ihr Unternehmen tun kann, damit Sie sich vollständig auf Ihr alltägliches Geschäft konzentrieren können.

Fakten zur Firmengründung in Zürich:

  • Jährlich werden im Kanton Zürich rund 7'000 neue Unternehmen gegründet.
  • 38% davon sind Einzelunternehmen, gefolgt von GmbHs (37%) und Aktiengesellschaften (rund 20 %).
  • Etwa 60% der Neugründungen überstehen die kritische Phase der ersten drei Jahre.
  • Ein wachsender Anteil – rund ein Drittel – der Gründungen erfolgt durch ausländische Staatsangehörige oder Expats.

Kann ich in Zürich eine Firma gründen?

Ja – es gibt keine spezifischen Hürden, die eine Firmengründung in Zürich verhindern würden. Es gelten die bundesweiten Voraussetzungen:

  • Einzelfirma: Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Schweiz erforderlich.
  • GmbH: Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss vorhanden sein (nicht zwingend ein Geschäftsführer).
  • AG: Auch hier ist mindestens ein Verwaltungsratsmitglied mit Wohnsitz in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben.
  • EU-/EFTA-Bürger: Benötigen eine gültige Aufenthaltsbewilligung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (i.d.R. Bewilligung B oder L).
  • Drittstaatsangehörige: Müssen über eine Niederlassungsbewilligung C oder eine selbständigkeitsberechtigte Aufenthaltsbewilligung B verfügen – oder eine in der Schweiz wohnhafte zeichnungsberechtigte Person einsetzen.

Zürich bietet als Standort für Unternehmensgründungen viele Chancen, aber auch einige Herausforderungen. Zürcher Treuhand stehen Ihnen mit Erfahrung, Know-how und Weitblick zur Seite – für eine sichere, strukturierte und erfolgreiche Gründung.

Oliver Diggelmann
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Oliver Diggelmann

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